DATENSCHUTZ IM VEREIN
Neue Unterstützungsangebote des Sportbundes Rheinland
Das Thema Datenschutz führt in vielen Vereinen zu Unsicherheit. In vielen Vereinen bleiben Fragen ungeklärt, was ein Verein in Sachen Datenschutz unternehmen muss und was er bei der Verarbeitung von Daten oder auch bei der Veröffentlichung von Fotos beachten muss. Der Sportbund Rheinland (SBR) unterstützt seine Mitgliedsvereine mit drei neuen Angeboten in diesem Themenfeld.
Neues Startpaket "Datenschutz im Verein"
Neues Startpaket "Datenschutz im Verein"
Das Startpaket für Vereinsvorstände wurde um die Rubrik „Datenschutz im Verein“ erweitert. Hier sind umfangreiche Informationen und Mustervorlagen zu finden. Direkt zum Startpaket
Bewährte Partnscherschaft
Bewährte Partnscherschaft
Über unsere Partner, die ADLEX GmbH und die Kanzlei Schneiders & Behrendt, bietet der SBR-Vereinen die Möglichkeit einer Analyse ihrer aktuellen Datenschutzsituation im Verein an. Bestandteile sind hierbei insbesondere:
- Rechtsanwaltliche Bewertung der Maßnahmen des Datenschutzes über Abfragebogen, E-Mail und Telefon
- Ausführlicher Bericht mit Handlungsempfehlungen zu erforderlichen Maßnahmen
- Klärung der Haftung sowie der Risiken von Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen
Die Kosten für die Analyse Ihrer Datenschutzsituation betragen einmalig 90 Euro. Anmeldung für die Datenschutzanalyse unter barbara.berg@sportbund-rheinland.de.
Externe Datenschutzbeauftragte
Externe Datenschutzbeauftragte
Vereine haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz die rechtliche Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der Verarbeitung automatisierter Daten beschäftigt sind. Unter diesen Personenkreis fallen neben ehrenamtlichen und hauptamtlichen Kräften im administrativen Bereich unter Umständen auch die Übungsleiter*innen. Insofern kann diese rechtliche Verpflichtung insbesondere auf mittlere und größere Vereine zutreffen. Von Vorteil ist es in diesen Fällen, wenn der Datenschutzbeauftragte extern benannt wird, da dieses Amt auch haftungsrechtlich relevant ist. Neben der Datenschutzanalyse besteht auch die Möglichkeit über unsere Partner, die ADLEX GmbH und die Kanzlei Schneiders & Behrendt, kostengünstig einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Ansprechpartnerin bei Rückfragen, Interesse oder zur Anmeldung ist Barbara Berg. Direkt zum Angebot

Thema Datenschutz: 3 Fragen an Alexander Brittner
Alexander Brittner ist Rechtsanwalt und arbeitet schon seit langer Zeit mit dem Sportbund Rheinland zusammen. Der Experte beantwortet die drei wichtigsten Fragen zum Thema Datenschutz im Sportverein.
Die ungefragte Nutzung von Fotos in sozialen Medien, auf der Website oder in Papierform auf Grußkarten wird für Vereine und Verbände immer riskanter. KI-unterstützt gehen die Urheber*innen im Web auf die sogenannte Rückwärtssuche, um – zu Recht – ihre Schöpfungen zu finden, die Fremde ohne Erlaubnis, Lizenz oder Bezahlung verwendet haben.
„Copy and paste“ ist zwar schnell und einfach gemacht, birgt aber große Gefahren und ist unfair. Schließlich hat jemand den Text oder das Foto, das wir so easy kopieren und für unsere Zwecke nutzen, erstellt. Und nicht alle Urheber*innen sind begeistert, wenn ihre Werke kostenlos genutzt und weiterverbreitet werden. Nicht ohne Grund bietet das Urheberrecht Schutz für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst einschließlich digitaler Inhalte für bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Strafe bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
Nutzen Sie geschützte Werke ohne Lizenz auf Ihrer Webseite oder in sozialen Medien, riskieren Sie sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen. Typischerweise fordern Urheber*innen neben der Beseitigung der Rechtsverletzung auch Schadensersatz. Nach § 109 des Urheberrechtsgesetzes kann zudem eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden, wenn die Geschädigten Anzeige erstatten. Dabei können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verhängt werden. Bei nachgewiesener gewerbsmäßiger Verletzung des Urheberrechts können die Freiheitsstrafen sogar auf bis zu fünf Jahre ansteigen.
Wie hilft die ARAG-Sportversicherung bei Urheberrechtsverstößen?
Im Falle einer fahrlässig begangenen Urheberrechtsverletzung ist im Rahmen und Umfang der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Abwehr bzw. die Befriedigung eines Schadensersatzanspruchs auf Zahlung entgangener Lizenzgebühren mitversichert. Der Urheberin oder dem Urheber ist ein finanzieller Schaden entstanden, der als sogenannter Drittschaden abgesichert ist. In der Regel mitversichert sind die auf diesen Schadensersatzanspruch anfallenden Rechtsanwaltsgebühren, falls der Urheber sich anwaltlich vertreten lässt.
Die ARAG prüft den Grund und die Höhe des geforderten Schadenbetrags. Feste Lizenzgebührensätze gibt es nicht. Angemessen ist eine Lizenzgebühr, die bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Urheber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte. Anhaltspunkt ist auch, wie lange das Bild unberechtigt verwendet wurde.
Vereine, die weitere Fragen rund um den Versicherungsschutz haben, können sich gerne an unser Versicherungsbüro im Haus des Sports wenden und dort ein entsprechendes Aufstockungsangebot erhalten. Auch sonst stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Sportversicherungsbüros zu allen Fragen rund um den Versicherungsschutz zur Verfügung.

GUT AUSGEBILDET IN DIE NEUE SAISON
Ausbildungsangebote 2026 im Überblick

Wie gelingt es, Kinder und Jugendliche für den Sport im Verein zu begeistern? Welche Angebote sollte ein Verein heute vorhalten – und wie können Engagierte gewonnen werden? Viele Verantwortliche stellen sich zudem die Frage, wie dem Drop-out von Jugendlichen begegnet werden kann. Mit diesen und ähnlichen Themen beschäftigen sich zahlreiche Vereine. Doch nicht jeder muss dabei alles neu erfinden. Genau hier setzt der digitale Stammtisch Jugendarbeit am 6. Mai, 18 bis 19.30 Uhr, an.
„Auf Jugendtagen und ähnlichen Veranstaltungen merken wir immer wieder, dass es viele Fragen gibt – aber sie können dort nicht immer beantwortet werden“, berichtet Susanne Hoß, Geschäftsführerin der Sportjugend Rheinland. Der Stammtisch schafft deshalb einen Raum, in dem genau diese offenen Punkte aufgegriffen werden können. In 90 Minuten kommen Engagierte aus verschiedenen Vereinen zusammen, um ihre Erfahrungen zu teilen, Herausforderungen offen anzusprechen und gemeinsam nach praktikablen Lösungen zu suchen. Dabei ist Hoß bewusst: „Wir wissen auch nicht alles – aber Schwarmintelligenz bringt häufig trotzdem eine gute Lösung.“ Statt langer Vorträge lebt das Format vom Austausch auf Augenhöhe. Denn: „Im Gespräch lassen sich Dinge oft besser klären als in einem Homepagetext oder einer Mail.“
Eingeladen sind alle, die in der Jugendarbeit aktiv sind – von Jugendleiterinnen über Übungsleitende bis hin zu Betreuerinnen. Auch Vereinsvorstände sind ausdrücklich willkommen, denn Jugendarbeit ist eine zentrale Zukunftsaufgabe für den gesamten Verein. Inhaltlich werden die Fragen und Themenwünsche der Teilnehmenden aufgegriffen. Bei der ersten Auflage im Jahr 2025 standen unter anderem Fördermöglichkeiten sowie die Frage im Mittelpunkt, wie Jugendliche langfristig im Verein gehalten werden können. Der Mehrwert liegt auf der Hand: Eigene Fragen werden konkret diskutiert, man erhält neue Impulse zu Projekten und Angeboten anderer Vereine, knüpft wertvolle Kontakte – und nimmt vielleicht auch die Erkenntnis mit, dass man in der eigenen Arbeit bereits auf einem guten Weg ist. Der digitale Stammtisch Jugendarbeit versteht sich als unkomplizierte Möglichkeit, voneinander zu lernen, sich gegenseitig zu stärken und gemeinsam die Zukunft der Jugendarbeit im Verein zu gestalten. Meldet euch an!
Förderung: Sportgeräte SB RL
Förderung: Sportgeräte SB RL
Zielgruppe: Sportvereine
Kosten: Der Kaufpreis der bezuschussten Geräte muss mindestens 500 Euro betragen. Er kann durch die Addition des Kaufpreises mehrerer Geräte erreicht werden. Für die Beschallungsanlagen gilt ein Anschaffungspreis von mindestens 500 Euro.
Nicht förderfähige Kosten: Kleingeräte mit einem Einzelpreis unter 50 Euro sowie Verbrauchsmaterialien wie z. B. Tennisbälle, Fußbälle, Volleybälle, Tischtennisbälle, Federbälle, Handbälle, Schränke, Gitterboxen, Ballfangnetze, Mattenwagen, Gerätewagen, Umrandungen bzw. Spielfeldabgrenzungen, Teppiche, Kleidung (Anzüge, Trikots etc.), Zeitanzeigen
Hinweis: Vereine sollten frühzeitig Kontakt mit ihrer jeweiligen Kommune aufnehmen, um zu prüfen, ob Mittel aus dem kommunalen „Sondervermögen“ für sportbezogene Anschaffungen oder Projekte bereitgestellt werden können.
Förderung: Lizenz-Bezuschussung
Förderung: Lizenz-Bezuschussung
Zielgruppe: Mitgliedsvereine des Sportbundes Rheinland. Es können Zuschüsse für Jugendleiter*innen, Übungsleiter*innen und Vereinsmanager*innen beantragt werden.
Antragsfrist: 31. März 2026. Für einen Lizenzinhaber kann nur einmal im Jahr pro Bezuschussungsgruppe ein Antrag gestellt werden, auch wenn dieser mehrere Lizenzen hat.
Voraussetzungen: Die Bezuschussung erfolgt rückwirkend, also für alle im Verein tätigen lizenzierten Personen des Vorjahres. Der Antrag wird online nur freigeschaltet, wenn die Bestandsmeldung abgeschlossen ist, das Freistellungsdatum nicht älter als 5 Jahre ist und im Verein die Mindestmitgliedsbeiträge von 6 Euro/Monat für Erwachsene und 4 Euro/Monat für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag erhoben werden.
Förderung: Sport in Schule & Verein
Förderung: Sport in Schule & Verein
Zielgruppe: Sportvereine, die regelmäßige Sportaktivitäten für Schüler*innen außerhalb des Ganztagsbetriebs anbieten.
Antragsfrist: 31.05.2026
Förderkriterien: Die Trainings- bzw. Übungszeit liegt innerhalb der Kernzeiten der Schule (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr), findet außerhalb des Ganztagsbetriebes statt und läuft ganzjährig (Ausnahme: Ferien) mit mindestens 1,5 Stunden Training/Übungszeit pro Woche. Das Training muss mindestens 12 Teilnehmende beinhalten und der/die Leiter*in besitzt eine gültige Lizenz (mindestens C-Lizenz). Es muss sich um ein zusätzliches Bewegungsangebot für interessierte Schüler*innen handeln.
Förderfähige Kosten: 300 Euro. Der Förderzeitraum beträgt ein Schuljahr. Die Aufnahme neuer Kooperationen erfolgt immer im Sommer zum neuen Schuljahresbeginn.
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