Absturz nach Freudensprung
ARAG-Sportversicherung informiert Vereine des Sportbundes Rheinland

Das Vereinsmitglied M. verfolgte als Zuschauer ein Heimspiel seines Hockeyvereins aus den oberen Reihen der Tribüne. Aus Übermut und Freude über den Spielverlauf sprang der Mann auf der Treppe zwischen den Sitzreihen mehrere Ebenen nach unten und landete auf der untersten Stufe.
Was er in diesem Moment nicht ahnte: Der Stufenboden hielt der Belastung nicht stand. Beim Aufkommen brach der Boden unter ihm ein. Die Holzplatte zerbrach in zwei Teile, so dass sich ein Spalt bildete. In die entstandene Öffnung rutschte M. mit seinem rechten Fuß und blieb dort stecken.
Der Vorfall ereignete sich mitten im Zuschauerbereich der Sportstätte – einem Ort, an dem Besucherinnen und Besucher normalerweise davon ausgehen dürfen, dass dieser baulich stabil und tragfähig ist. Gerade Tribünen müssen großen Belastungen standhalten, da dort viele Menschen zusammenkommen, sich bewegen und teilweise auch springen oder jubeln.
Der Vorfall macht deutlich, wie wichtig die regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung solcher Anlagen ist. Gleichzeitig zeigt er, dass selbst alltägliche Situationen bei Sportveranstaltungen unerwartete Risiken bergen können – mit teils erheblichen Folgen für die Betroffenen.
Haben Sie Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Die Mitarbeitenden des Versicherungsbüros beim Sportbund Rheinland wissen, welche Risiken abgedeckt sind und in welchem Bereich Ihr Verein möglicherweise zusätzlichen Versicherungsbedarf hat.
Wie half die ARAG?
Das Spiel fand in einer kommunalen Sporthalle statt. Zwischen Verein und Kommune bestand für die Ausrichtung von Heim- und Trainingsspielen ein Nutzungsvertrag. Passiert während der Nutzung etwas, besteht Versicherungsschutz aus dem Haus- und Grundbesitz für die Sportvereine und -verbände im Rahmen der Sport-Haftpflichtversicherung. Die gesetzliche Haftpflicht der Vereine und Verbände als Nutzer von (fremden) Turnhallen ist mitversichert. Der Sportverein von M. war somit abgesichert und genoss Versicherungsschutz für den Schadenfall. Da M. als Vereinsmitglied bei einem Heimspiel seines Sportvereins zuschaute, stehen ihm im Fall des Falles die Leistungen der Sport-Unfallversicherung aus dem Sportversicherungsvertrag des Sportbundes Rheinland e.V. zu.
Kommen Zuschauer zu Schaden, ist es die Aufgabe des Haftpflichtversicherers, etwaige Schadensersatzansprüche der Krankenkasse sowie die vom Geschädigten selbst erhobenen Ansprüche auf Zahlung eines Schmerzensgelds auszugleichen oder diese, wenn sie unberechtigt sind, abzuwehren.
Gut zu wissen:
Ein Sportverein kann nur erfolgreich in Anspruch genommen werden, wenn er sorgfaltswidrig gehandelt hat. Die hölzerne Treppenstufe war als solche nicht als schadhaft zu erkennen gewesen. Einer normalen Begehung hätte sie gegebenenfalls Stand gehalten. Durch das Springen auf die Treppenstufe erfolgte plötzlich eine sehr große Krafteinwirkung auf das Holz der Treppenstufe. In der Sache wird daher zu ermitteln sein, wie alt die Stufen und damit das Holz sind und wann dieses Holz dort verlegt wurde.
Der Sportverein unterstützt den Haftpflichtversicherer dabei mit einer detaillierten Schadenschilderung, Fotos und den sonst von ihm erbetenen Informationen.
Das sollten Zuschauende wissen
Sportveranstaltungen sollen stets sicher besucht werden können. Zuschauerinnen und Zuschauer sind dennoch gut beraten, sich innerhalb der vorgesehenen Bereiche umsichtig zu bewegen und ungewöhnliche Belastungen von Tribünen oder anderen baulichen Einrichtungen möglichst zu vermeiden. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Betreiber und Veranstalter regelmäßig die Sicherheit und Stabilität von Tribünen, Böden und anderen Zuschaueranlagen überprüfen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern.
So sind die Sportvereine gehalten, der Kommune sichtbare Mängel oder Mängel nach einem Schadenfall zu melden, damit diese schnell repariert und beseitigt werden können. Für den baulichen Zustand der Sportanlage bleibt weiterhin der Eigentümer zuständig und verantwortlich. Jedoch ist eine Meldepflicht des die Sportanlage nutzenden Vereins unerlässlich

ARAG-Sportversicherung
Wir beraten Sie gerne persönlich am Telefon, per Videokonferenz oder vor Ort im Versicherungsbüro. Sprechen Sie uns einfach an! Die persönliche Beratung ist uns wichtig und unabhängig von der Dauer des Termins selbstverständlich kostenlos.
Versicherungsbüro beim Sportbund Rheinland e.V.
Tel.: 0261 134933-32
E-Mail: vsbkoblenz@ARAG-Sport.de