Stellt euch vor, wir geben euch Tipps, wie ihr euch im Verein digital besser aufstellen könnt – bieten die digitale Ausgabe der SPORT Rheinland-Pfalz aber selbst nur als veraltete „Blätter-PDF“ an. Das kann natürlich nicht sein. Also haben wir unserer Digitalausgabe ein Update verpasst, das nicht nur optisch, sondern auch technisch wieder „state of the art“ ist. Kann es einen besseren Anlass geben, die Digitalvariante der SPORT Rheinland-Pfalz in neuem Glanz erstrahlen zu lassen, als eine Ausgabe mit dem TOPTHEMA „Digitalisierung“? Nein!
Wir freuen uns deshalb sehr, euch unsere digitale Ausgabe künftig in einem neuen Gewand anbieten zu können. Nach knapp zwei Jahren ist es an der Zeit, dass auch wir uns digital weiterentwickeln. Daher haben wir uns entschieden, aus einer „Blätter-PDF“ ein interaktives Erlebnis zu machen. Es gibt uns deutlich mehr Möglichkeiten, euch unsere Inhalte in einer ansprechenden Art und Weise zu präsentieren. Egal ob Videos von Reportagen oder Interviews, Bildstrecken oder noch mehr spannende Informationen zu Hintergründen – mit der neuen Digitalausgabe der SPORT Rheinland-Pfalz können wir die verschiedensten Inhalte transportieren.
Doch nicht nur optisch haben wir nun deutlich mehr Möglichkeiten. Künftig wird es auch immer wieder exklusive Inhalte geben, die ihr nur in unserer Digitalvariante lesen könnt. So können wir für euch noch tiefer in spannende und hilfreiche Themen einsteigen und Inhalte aus dem Print-Magazin „verlängern“.
Auch wenn wir die Technik hinter der neuen Ausgabe natürlich ausgiebig getestet haben, kann es vorkommen, dass sich hier und da ein kleiner Fehler eingeschlichen hat. Sollte euch etwas auffallen, freuen wir uns auf eure Rückmeldungen.
Dominik Seel
2026 digital durchstarten
Zahlreiche Fortbildungen zum Thema Digitalisierung
Zum Thema Digitalisierung gibt es auch für Vereine viele Angebote und Möglichkeiten. Oft sind die Vereinsvertreter*innen von der Infor mationsflut erschlagen und es bedeutet schon eine Menge Arbeit, die verschiedenen Angebote so zu filtern, dass sie auf den eigenen Verein passen. Um Verantwortliche im Sport dabei zu unterstützen, bietet der Sportbund Rheinland im Jahr 2026 eine Reihe von Workshops und Web-Seminaren rund um das Thema Digitalisierung an.
Alle Veranstaltungen finden online statt und können bequem vom heimischen Rechner, Laptop, Tablet oder Smartphone aus besucht werden Die folgende Übersicht zeigt alle digitalen Qualifizierungsangebote und Informationstermine im Jahr 2026 auf einen Blick.
Alle digitalen Qualifizierungsangebote und Informationstermine
Alle digitalen Qualifizierungsangebote und Informationstermine
MA26_301 – Intensivworkshop Digitalisierung
13. und 20. März 2026
jeweils 16:00 bis 20:00 Uhr
Referent: Niclas Cirkel
Gebühr: 30,00 € (60,00 € für Teilnehmer außerhalb RLP)
8 LE für VM-C- & B-Lizenz
Intensivworkshop Digitalisierung
MA26-WEB-445 – Vereinssoftware IntelliVerein - Online Lösungen für Vereine
05. Februar 2026
17:00 bis 18:30 Uhr
Referent: Ben Rudolph
Keine LE zur Lizenzverlängerung, reine Infoveranstaltung
MA26-WEB-446 – IntelliVerein - Kurse, Gruppen und Gruppenleiter
11. Mai 2026
17:00 bis 18:00 Uhr
Referent: Ben Rudolph
Keine LE zur Lizenzverlängerung, reine Infoveranstaltung
MA26-WEB-447 – IntelliVerein - Nutzerportal
16. Juni 2026
17:00 bis 18:00 Uhr
Referent: Ben Rudolph
Keine LE zur Lizenzverlängerung, reine Infoveranstaltung
MA26-WEB-448 – IntelliVerein - Buchführung
25. Juni 2026
17:00 bis 18:30 Uhr
Referent: Ben Rudolph
Keine LE zur Lizenzverlängerung, reine Infoveranstaltung
MA26-WEB-449 – IntelliVerein - Beitragsverwaltung
24. September 2026
17:00 bis 18:30 Uhr
Referent: Ben Rudolph
Keine LE zur Lizenzverlängerung, reine Infoveranstaltung
MA26-WEB-450 – IntelliVerein - integrierte Homepage
16. November 2026
17:00 bis 18:00 Uhr
Referent: Ben Rudolph
Keine LE zur Lizenzverlängerung, reine Infoveranstaltung
MA26-WEB-451 – Starthilfe - Digitalisierung im Verein
19. November 2026
18:00 bis 19:30 Uhr
Referent: Niclas Cirkel
2 LE für VM-C-Lizenz
Die Teilnahme an den Web-Seminaren ist kostenfrei. Lediglich bei einer kurzfristigen Absage oder Nichtteilnahme nach Anmeldung wird eine Stornogebühr in Höhe von 10 Euro erhoben.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit zahlreichen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, die einige Entlastungen für gemeinnützige Vereine bringen.
Mit dem Jahressteuergesetz wird nunmehr die bereits im letzten Jahressteuergesetz geplante Erhöhung des Übungsleiterfreibetrages und der Ehrenamtspauschale umgesetzt. Gravierend ist die Erhöhung nicht, aber immerhin reicht es, dass Übungsleiter*innen und Ehrenamtler*innen, die bisher knapp über den Freibeträgen lagen, diese nun steuerfrei erhalten. Ebenso wird die Einnahmegrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und im Zweckbetrieb für sportliche Veranstaltungen erhöht. Die bisherige Grenze für die Bindung an die zeitnahe Mittelverwendung wird angehoben und die Pflicht zur Einordnung in die Tätigkeitsbereiche wird für einige Vereine entfallen. Außerdem wird E-Sport künftig als gemeinnützig anerkannt. Für Vereine, die eine vereinseigene Gaststätte betreiben, ist interessant, dass der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 1. Januar 2026 von zuletzt 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt wird.
Die einzelnen Änderungen im Überblick
- Die Vergütungsgrenze für Haftungsbeschränkungen und Freistellungsansprüche in den §§ 31a und 31b wird auf jährlich 3.300 Euro angehoben. Bisher lag hier die Grenze bei der jeweiligen Ehrenamtspauschale.
- Die Einnahmegrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und für die sportlichen Veranstaltungen im Rahmen des Zweckbetriebes wird auf 50.000 Euro angehoben
- Anhebung der Übungsleiterfreibetrages auf 3.300 Euro
- Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro
- Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro
- Verzicht auf eine Zuordnung von Einnahmen in die einzelnen Tätigkeitsbereiche, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro
- E-Sport wird nun als gemeinnützig behandelt
Neuer Sport-versicherungsvertrag
Deutliche Leistungserweiterungen bei gleichbleibendem Beitrag
Der Sportbund Rheinland (SBR) hat gemeinsam mit seinem Versicherungsmakler, der Himmelseher Sportversicherung, den bestehenden Sportversicherungsvertrag umfassend überarbeitet. Ergebnis ist ein neuer, zukunftsweisender Vertrag mit der ARAG-Sportversicherung, der zum 01.01.2026 in Kraft tritt und für die kommenden zehn Jahre langfristige Sicherheit schafft. Die gute Nachricht für die rund 3.000 Vereine im Verbandsgebiet: Der Beitrag bleibt unverändert – trotz spürbar erweiterter Leistungen.
„Wir wollten einen Vertrag, der den aktuellen Anforderungen des Sports gerecht wird und gleichzeitig finanziell attraktiv bleibt. Das ist uns gelungen“, erklärt SBR-Präsidentin Monika Sauer. „Die Vereine profitieren von deutlich erweiterten Leistungen, ohne Mehrkosten tragen zu müssen.“Die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen SBR und ARAG habe dabei eine entscheidende Rolle gespielt. „Die ARAG-Sportversicherung ist seit vielen Jahren ein verlässlicher Partner des rheinländischen Sports“, betont SBR-Geschäftsführer Martin Weinitschke. „Der neue Vertrag zeigt, dass wir gemeinsam Lösungen entwickeln, die den Ehrenamtlichen, den Mitgliedern und den Vereinen echten Mehrwert bieten.“„Der neue Vertragsumfang erfüllt die heutigen Anforderungen im Sport in besonderem Maße. Gleichzeitig setzen wir damit die langjährige, vertrauensvolle Partnerschaft mit dem Sportbund Rheinland fort. Unsere Zusammenarbeit ist geprägt von Kontinuität, gegenseitigem Vertrauen und dem gemeinsamen Ziel, den Sport im Rheinland bestmöglich und nachhaltig abzusichern“, unterstreicht Christian Vogée, Vorstandssprecher ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.
Sport-Unfallversicherung
Sport-Unfallversicherung
Sport-Haftpflichtversicherung
Sport-Haftpflichtversicherung
Umweltschadenversicherung
Umweltschadenversicherung
- Erweiterung um Verpflichtungen zur Sanierung nach Umweltschadensgesetz
Vertrauensschadenversicherung
Vertrauensschadenversicherung
- Betrug gemäß § 263 StGB auch außerhalb von Transportwegen versichert
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
- Erweiterter Straf-Rechtsschutz
- Einschluss zivil- und presserechtlicher Ansprüche
- Opfer-Rechtsschutz
- Widerspruchsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
- Erhöhung der Versicherungssumme von 75.000 auf 100.000 Euro
Zur Gegenfinanzierung der Erweiterungen stehen Leistungen der Unfallversicherung künftig ab 15 % Invalidität (statt bisher 10 %) zur Verfügung.
Eine vollständige Übersicht aller Leistungserweiterungen wird mit Veröffentlichung des aktualisierten Merkblatts zum Sportversicherungsvertrag bereitgestellt.
Förderung: „Intelli“ von Interconnect
Förderung: „Intelli“ von Interconnect
Zielgruppe: Sportvereine, gemeinnützige Vereine, Organisationen mit Ehrenamtlichen; besonderss geeignet für Vereine mit vielen Mitgliedern
Funktionen: Einfache Vereinsverwaltung mit individuellen Mitgliedsbeiträgen, Mitglieder schnell hinzufügen und verwalten, Zugänge für alle im Verein mit dem Nutzerportal, übersichtliches Kassenbuch des Vereins und Einnahmenüberschussrechnung, umfangreiche Berichte und Auswertungen
Kosten: Der Sportbund Rheinland übernimmt die Einrichtungskosten für das Vereinsverwaltungsprogramm IntelliVerein. Außerdem fallen für die Vereine im ersten Jahr keine Monatsgebühren an. Die Buchung erfolgt online über www.intellionline.de/sbrangebot/ unter Angabe der Vereinsnummer. Der Zuschuss erfolgt nach Eingang der Anmeldung, solange die festgesetzten Mittel zur Verfügung stehen und wird direkt mit dem Softwarepartner Interconnect abgewickelt.
Vorteile: Mehr Zeit fürs Ehrenamt durch weniger Bürokratie, direkte Schnittstelle zu Sportbünden für elektronische Meldungen, leichte Beitragsabrechnung durch die integrierte Vereinsbuchhaltung mit Kassenbuch, selbstständige Datenpflege, Online-Mitgliedsanträge
Förderung: Eye-Able
Förderung: Eye-Able
Zielgruppe: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Vereine, Online-Shops
Funktionen: Automatisierte Barrierefreiheitsprüfung für Websites, Apps und PDFs, KI-gestützte Handlungsempfehlungen zur Optimierung, Assistenz-Widget für Nutzer*innen mit Vorlesefunktion, Kontrastmodi, Schriftgrößenanpassung
Vorteile: Imagegewinn durch Inklusion und Barrierefreiheit und verbesserte Nutzererfahrung für Menschen mit Behinderungen, einfache Integration in bestehende Websites,
Förderung: Digitalisierung der Fachverbände
Förderung: Digitalisierung der Fachverbände
Antragsberechtigte: (Landes-)Fachverbände in Rheinland-Pfalz
Antragsfrist: 30.11.
Fördersumme: bis zu 7.500 Euro – Das Geld stammt aus Digitalisierungsmitteln des Landes Rheinland-Pfalz. Die Förderung erstreckt sich über folgende Bausteine: Baustein 1: Verbandssoftware ausbauen, Baustein 2: Geschäftsstelle digitalisieren, Baustein 3: Digitalisierungsmaßnahmen schulen lassen.
Nicht förderfähig: Klassische Hardware (Laptops, Drucker, Scanner)
Ziel der Förderung: Geschäftsstellenprozesse der Fachverbände insgesamt zu modernisieren und den Weg in die digitale Welt zu forcieren.
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